Wenn Raucherpausen zum Ärgernis werden
Rauchen während der Arbeit – ein täglicher Streitpunkt in Pflegeheim und Klinik: Nichtraucher beschweren sich über Raucherpausen, Raucher fordern mehr Verständnis.
Rauchen ist grundsätzlich Privatsache und wird nicht anders behandelt als das Einkaufen während der Arbeitszeit. Es gibt somit keinen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit während der Arbeitszeit Rauchen zu können.
Die gängige Praxis, dass Arbeitnehmer zum Rauchen gehen – außerhalb von Pausen und in der Arbeitszeit – muss der Arbeitgeber nicht dulden. Er kann verlangen, dass Raucher die Arbeitszeit unterbrechen, also „ausstempeln“, und die Arbeitszeit nachholen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden einen Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es sogar 45 Minuten. Dieser Zeitraum kann (auch) für eine Raucherpause genutzt werden. Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass ein Mitarbeiter darüber hinaus seinen Arbeitsplatz verlässt und rauchen geht. Nicht selten gibt es mit Blick auf die diversen – wenn auch kurzen – Raucherpausen der rauchenden Mitarbeiter erhebliche Unzufriedenheit unter den Nichtrauchern der Belegschaft, an denen während dieser zusätzlichen Pausenzeiten die Arbeit hängen bleibt. Dies umso mehr, wenn die zusätzlichen Raucherpausen nicht einmal nachgearbeitet werden müssen. Deshalb: Klare Regelungen zum Thema Raucherpausen sorgen für zufriedene Arbeitnehmer und vermeiden Folgeprobleme.
Das Rauchen grundsätzlich nur in der regulären Pause zu erlauben, ist meist wenig sinnvoll. Man darf nicht vergessen, dass das Rauchen in der Regel eine Sucht ist. Den Rauchern das Rauchen zu verbieten, kann zu Unkonzentriertheit und einem spürbaren Leistungsabfall führen. Besser ist hier eine klare Regelung. Wenn es im Betrieb keine Stechuhren gibt, um die Raucherzeiten zu erfassen, bietet sich etwa ein Software-Tool auf dem Rechner an, das das Ein- und Ausloggen ermöglicht.