Pflegeleistungen beantragen: So geht’s!

Wer pflegebedürftig wird, kann Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Doch welche Schritte sind dabei zu beachten? Wo können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beraten lassen? Wir geben Antworten:

Auf einen Blick

  • Leistungen der Pflegeversicherung können bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
  • Wer privat pflegeversichert ist, kontaktiert das Unternehmen, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde.
  • Wer einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung.
  • Beraten lassen können sich auch pflegende Angehörige und zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.
  • Der Online-Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Überblick zu möglichen Leistungen.

Pflegeversicherung: Das Recht auf Pflegeleistungen
Damit Pflegebedürftige gut versorgt werden können, haben sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen müssen beantragt werden. Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder auch andere an der Pflege Beteiligte haben verschiedene Möglichkeiten, um sich über die Pflegeleistungen zu informieren.

Pflegeleistungen beantragen: Erste Schritte
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beziehen will, sollte zunächst Kontakt zur Pflegekasse oder zu einem Pflegestützpunkt in der Nähe aufnehmen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Pflegebedürftige oder auch jemand, der dazu bevollmächtigt wurde, können dort den Antrag stellen. Privat Pflegeversicherte nehmen Kontakt zu ihrer privaten Pflegeversicherung auf.

Um für sich die geeignete Pflegeform zu finden, sollte auch selbst eingeschätzt werden, ob die Pflege zu Hause längerfristig durch Angehörige erfolgen kann. Zu den wichtigen Überlegungen gehört, in welchem Umfang die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes erforderlich sein könnte oder ob eine stationäre Pflege notwendig wird. In jedem Fall sollten sich die Betroffenen und ihre Angehörigen über geeignete Angebote zur Unterstützung informieren und beraten lassen.

Um die Pflegeangebote gut vergleichbar zu machen, stellen die Landesverbände der Pflegekassen Vergleichslisten mit den Leistungen und Preisen von Pflegeeinrichtungen bereit. Auch die nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag sind hier aufgelistet. Diese Listen sind online zu finden oder können in gedruckter Form für den Einzugsbereich der antragstellenden Person bei der Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten angefordert werden.

Sobald der Antrag vorliegt, gibt die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen ein Gutachten in Auftrag, um die individuelle Pflegebedürftigkeit festzustellen. Generell müssen Anträge auf Pflegeleistungen innerhalb von 25 Arbeitstagen bearbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für das Gutachten eine kürzere Frist von einer oder zwei Wochen.

Antrag auf Pflegeleistungen: Wo kann ich mich beraten lassen?
Wer versichert ist und einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, hat Anspruch auf frühzeitige und umfassende Beratung durch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse oder des Pflegestützpunkts. Als unabhängige Tochter sichert die compass private pflegeberatung GmbH den Pflegeberatungsanspruch aller Privatversicherten. Dieser Anspruch gilt auch für Angehörige und weitere Personen, etwa ehrenamtliche Pflegepersonen, sofern die pflegebedürftige Person zugestimmt hat.

Die Pflegekasse, der Pflegestützpunkt oder das private Versicherungsunternehmen bieten unmittelbar nach der Antragsstellung einen Termin für die Pflegeberatung an. Er soll innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden. Zusätzlich werden eine persönlich zuständige Pflegeberaterin oder ein persönlich zuständiger Pflegeberater benannt. Möglich ist auch, dass die Pflegekasse oder die private Pflege-Pflichtversicherung einen Beratungsgutschein für unabhängige Beratungsstellen ausstellt. Der Gutschein kann ebenfalls innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelöst werden.

Die Pflegeberatung kann zu Hause erfolgen, aber auch in einer stationären Pflegeeinrichtung, im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung.

Was ist der digitale Pflegeleistungshelfer?

Einen ersten Überblick über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung bietet auch der digitale Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit.

Dieses Online-Angebot gibt mit einem interaktiven Fragenkatalog konkrete Antworten, welche Leistungen der Pflegeversicherung in der individuellen Situation möglich sind und wie sie beantragt werden können.

Ethisch handeln in der Pandemie

Was ist zu tun, wenn Angehörige die Durchführung von Corona-Schnelltests ablehnen oder Bewohner Körperkontakt mit Ihren Partnern wünschen? Diesen und ähnlichen Fragen hat sich nun die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen angenommen und einen Leitfaden mit Tipps herausgebracht.

Hintergrund: Die gesellschaftliche Katastrophe der CoVID‐19‐Pandemie stellt Einrichtungen der stationären Altenpflege und deren Mitarbeitende vor besondere Herausforderungen. Die in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen sind aufgrund ihres Alters und oftmals aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet, einen schweren Verlauf von COVID‐19 zu erleiden. Dieses erfordert weitreichende Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen. Eine vollständige Isolation aller Bewohner:innen ist jedoch weder realistisch noch erstrebenswert. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erleben in dieser Situation, dass ihre fürsorgliche Haltung sowie ihre fachliche Kompetenz bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus gefordert werden.
Zielsetzung: Die Ethikkommission möchte mit ihren Empfehlungen Denkanstöße und Entscheidungsgrundlagen für die unterschiedlichen Akteur:innen der stationären Altenpflege bieten. Im besonderen Maße wendet sie sich an Einrichtungsleitungen und pflegerische Mitarbeitende. Es sollen konkrete Hilfestellungen gegeben und exemplarische Situationen aus einer ethischen Perspektive betrachtet werden.

Empfehlungen: Eine Konkretisierung der Empfehlungen erfolgt innerhalb des Ethikstandpunktes.
a) Das Risiko einer Infektion in der Einrichtung sollte größtmöglich minimiert werden. Um möglichst viele Freiheitsrechte der Bewohner:innen und Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten, müssen Infektionen zeitnah bei Bewohner:innen und Mitarbeitenden identifiziert werden.

b) Angehörigenbesuche stellen für Bewohner:innen eine wesentliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. Es muss ein Ziel der Pflege sein, Bewohner:innen solche Sorge‐Beziehungen
weiterhin zu ermöglichen.

c) Bewohner:innen können in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung ein hohes Schutzniveau ablehnen. Ihnen sind die gewünschten Freiheitsrechte zu gewähren, soweit eine Gefährdung anderer Personen in der Einrichtung nicht wahrscheinlich ist.

d) Die besondere Situation von Menschen mit Demenz erfordert es, sie vor einer Infektion und vor sozialer Isolation oder Deprivation zu schützen. Rechte, wie das Grundrecht auf Teilhabe, sind
auch bei diesen Bewohner:innen nur in begründeten Einzelfällen einzuschränken.

e) Den besonderen Bedürfnissen sterbender Bewohner:innen und ihrer Angehörigen sind nachzukommen. Angesichts der hohen Belastungen der Mitarbeitenden ist es wichtig, auf Unterstützungsangebote der ambulanten Palliativversorgung und ehrenamtlicher ambulanter Hospizdienste zurückzugreifen.

f) Mitarbeitende sollten im Sinne der Resilienzbildung in ihrer fachlichen Kompetenz bestätigt und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden. Eine psychosoziale Begleitung und Betreuung der
Mitarbeitenden sollten stets gewährleistet sein. Der Schutz der Mitarbeitenden ist uneingeschränkt zu gewährleisten.

Immer mehr Auszubildende brechen Pflegeausbildung ab

Die Bundes­pflege­kammer (BPK) hat darauf hingewiesen, dass die Zahl der Ausbildungsabbrüche in der Pflege steigt. „Die Berichte nehmen zu, wonach seit Beginn der Pandemie die Anzahl der Auszu­bil­denden, die ihre Ausbildung vor dem Abschluss beenden, noch höher ist als in den Jahren davor“, schrieb die Kammer gestern in einer Mitteilung.

Die Zahl der Abbrüche liege bei 28 Prozent, erklärte gestern die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflege­rates (DPR), Christine Vogler, bei der Eröffnung des virtuellen Kongresses Pflege 2021. Ausschlaggebend dafür seien auch die extrem herausfordernden Erfahrungen während der praktischen Einsätze, erklärte Franz Wagner, DPR-Präsident und Präsidiumsmitglied der BPK, in der Mitteilung.

„Ich werde leider viel zu oft mit Aussagen von Pflegeschülern konfrontiert, dass sie wie ausgebildetes Personal arbeiten müssen. Das darf nicht sein. Wir vergraulen sonst unsere Zukunft, indem wir sie heillos überfordern“, so Wagner.

Unterricht im Coronamodus

„Man muss die Pflegeschüler dort abholen, wo sie stehen und ihnen nicht noch weitere Last und Verant­wortung aufbürden, indem man sie wie eine bereits ausgebildete Pflegefachperson einsetzt“, forderte Wagner. Die hoch motivierten jungen Menschen, die sich im vergangenen Jahr für die Pflege­ausbildung entschieden haben, müssten sowieso schon Kompromisse eingehen.

Denn seit Beginn der Coronapandemie hätten sich die Bedingungen in der neuen generalistischen Pfle­geausbildung per se erschwert. „Der theoretische Unterricht findet auch an Pflegeschulen im Corona­mo­dus digital statt, die Inhalte insgesamt sind neu und umfassender und auch die Praxisanleitung findet in Zeiten von Personalengpässen nicht den Rahmen, den sie eigentlich haben müsste“, so Wagner.

Streit um Vorschlag von Spahn und Giffey

Vor diesem Hintergrund kritisierte Wagner den Vorschlag von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Bun­des­fa­mi­lien­mi­nis­terin Franziska Giffey (SPD), die Auszubildenden bei der Testung von Pflegeheimbewohnern auf COVID-19 einzusetzen. „Das ist das falsche Signal an die Berufsgruppe, die den Glauben an eine Verbesserung der Lage verliert“, meinte Wagner.

Youtube-Miniserie „Ehrenpflegas“

Kennst du schon die neue Mini-Serie “Ehrenpflegas” auf Youtube? Die Serie in 5 Episoden soll vor allem junge Erwachsene zwischen 14-25 Jahren ansprechen und kommt bei diesen bisher gut an.
?Die erste Folge findest du hier: https://www.youtube.com/watch?v=UTfzX03z4r4

Corona außer Kontrolle geraten

Die sind die neuen Regeln, die ab dem 16. Dezember bundesweit gelten:
❗️Ausnahmen im Einzelhandel
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
❗️Kontakte werden minimal an Weihnachten gelockert
Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
❗️Kitas und Schulen werden geschlossen oder eingeschränkt betrieben
Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.
❗️Silvester und Neujahr wird still
An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

Situation in der Pflege verbessern

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat davor gewarnt, dass die Personalnot in der Pflege zunehmen werde, wenn sich Bezahlung und Arbeitsbedingungen nicht verbesserten. Die Pflegekräfte sind zu Beginn der Coronakrise hochgejubelt und für systemrelevant erklärt worden. Es müsse sich jetzt dringend etwas an der Situation in der Pflege verbessern, denn sonst kann es passieren, dass sie in der Coronazeit noch durchhalten wollen und sich dann einen anderen Job suchen.

Corona: Was ist im Umgang mit Demenzpatienten und -patientinnen zu beachten?

? CORONA-WISSEN: Was ist im Umgang mit Demenzpatienten und -patientinnen zu beachten?
Häufig zählen Demenzpatienten und -patientinnen durch ihr höheres Alter zur Risikogruppe. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Hygienemaßnahmen sollten verstärkt beachtet werden.

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Mehr Männer, mehr Teilzeit

Mehr Männer, mehr Teilzeit! ??‍⚕️
2019 machten Frauen rund 75% der Beschäftigten in der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen aus. Allerdings ist speziell in Pflegeheimen der Männeranteil auf 23% gestiegen. Die steigende Zahl ist vor allem der Arbeitszeit geschuldet, da mittlerweile auch Männer häufiger in Teilzeit arbeiten. Männliche Teilzeitbeschäftigte arbeiten in Heimen durchschnittlich 28,3 Stunden pro Woche.