Weniger Pflegekräfte infizieren sich mit Corona

Die Altenpflege hat es bisher am härtesten getroffen: Hier haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie 32.547 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (auch in Hauswirtschaft et.) angesteckt. In den Pflegeheimen waren 30.561 betroffen, in den ambulanten Diensten 1.986. In der Altenpflege gibt es deutlich mehr Todesfälle durch Covid unter den Beschäftigten: 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gestorben, 18 sind es in Krankenhäusern und Reha-Kliniken.

Woher der große Unterschied bei der Todesrate rührt? Möglicherweise gibt es in der Altenpflege mehr Beschäftigte mit Vorerkrankungen – jedenfalls mehren sich seit einigen Jahren Auswertungen von verschiedenen Krankenkassen, die zeigen, dass Altenpflegekräfte besonders häufig wegen Krankheit ausfallen und Frühverrentungen häufiger vorkommen als in anderen Berufen.

Bei den Mitarbeitern in den Pflegeheimen scheint sich die Situation jetzt zu verbessern: Zwischen Ende Januar und Ende Februar ist die Zahl der infizierten Beschäftigten noch einmal  ordentlich gestiegen. Die Steigerungen von Ende Februar bis Ende März sind aber deutlich geringer, ein Trend der sich im April fortsetzte. Das gleiche gilt für die Beschäftigten in den Krankenhäusern (und Reha-Kliniken).

Allmählich zeigen also die Corona-Impfungen Wirkung – zumal die Impfskepsis in der Altenpflege abgenommen hat.

Surfen, chatten, skypen – WLAN im Pflegeheim

Ein eigener Internetzugang steht nicht erst seit Corona ganz oben auf der Wunschliste bei der Auswahl eines Heimplatzes.
Vor allem neue Bewohner nutzen dabei das Internet fast so selbstverständlich wie jüngere Leute. Von den über 70-Jährigen wissen wir, dass 45% täglich das Internet nutzen. Bei den 60- bis 69-Jährigen sind es sogar gut 79%.
Es kommt aktuell also eine neue Generation Bewohner in die Heime, für die eine Internetnutzung ein fester Bestandteil des täglichen Lebens ist und sie dieses für Kommunikation, Unterhaltung aber auch Onlinebanking nutzen.

Um eine digitale Grundversorgung jedoch erfolgreich umsetzen zu können, sind folgende Schritte mindestens notwendig:

 

1. Jedes Alten- und Pflegeheim braucht WLAN für seine Bewohnerinnen und Bewohner

2. Digitale Geräteausstattung in Alten- und Pflegeheimen sicherstellen

3. Einheitliche Software für den Einstieg ins Internet bereitstellen

4. Erste Schritte ins Internet begleiten

5. Digitale Kompetenz in der Pflegeausbildung sichern

Mehr zum Thema finden Sie hier in einer Stellungnahmen des BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V..

Joko gegen Klaas zeigen Pflegealltag live

Unter dem Hashtag #NichtSelbstverständlich fand gestern auf ProSieben eine kleine Sensation statt. Die bekannten Moderatoren Joko und Klaas gewannen in der Show “Joko und Klaas gegen Pro7” 15 Minuten Sendezeit – eigentlich. Denn was folgte, war ein ungefilteter Einblick in den Alltag einer Pflegekraft über 7 Stunden! Ausgestattet mit einer Bodycam waren die Zuschauer live dabei, von der Ankunft im Parkhaus bis zur tatsächlichen Pflege schwerstkranker Menschen. Die gesamte Arbeitsschicht war man hautnah dabei, wenn Patienten ver- und umsorgt wurden.

Während der Show gab es immer wieder Sequenzen von Pflegekräften in ganz Deutschland, die zur aktuellen Situation Stellung nahmen und auf die dramatischen Umstände ihres Jobs aufmerksam machten.

Uns hat dieser Einblick nachhaltig beeindruckt und uns noch einmal mehr die Verantwortung bewusst gemacht, die wir alle in dieser Branche tragen. Wir hoffen, dass nun auch von der Bundesregierung Taten folgen; Joko und Klaas ist damit aber ein Platz in der TV-Geschichte gewiss.

Ethisch handeln in der Pandemie

Was ist zu tun, wenn Angehörige die Durchführung von Corona-Schnelltests ablehnen oder Bewohner Körperkontakt mit Ihren Partnern wünschen? Diesen und ähnlichen Fragen hat sich nun die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen angenommen und einen Leitfaden mit Tipps herausgebracht.

Hintergrund: Die gesellschaftliche Katastrophe der CoVID‐19‐Pandemie stellt Einrichtungen der stationären Altenpflege und deren Mitarbeitende vor besondere Herausforderungen. Die in Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen sind aufgrund ihres Alters und oftmals aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet, einen schweren Verlauf von COVID‐19 zu erleiden. Dieses erfordert weitreichende Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen. Eine vollständige Isolation aller Bewohner:innen ist jedoch weder realistisch noch erstrebenswert. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erleben in dieser Situation, dass ihre fürsorgliche Haltung sowie ihre fachliche Kompetenz bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus gefordert werden.
Zielsetzung: Die Ethikkommission möchte mit ihren Empfehlungen Denkanstöße und Entscheidungsgrundlagen für die unterschiedlichen Akteur:innen der stationären Altenpflege bieten. Im besonderen Maße wendet sie sich an Einrichtungsleitungen und pflegerische Mitarbeitende. Es sollen konkrete Hilfestellungen gegeben und exemplarische Situationen aus einer ethischen Perspektive betrachtet werden.

Empfehlungen: Eine Konkretisierung der Empfehlungen erfolgt innerhalb des Ethikstandpunktes.
a) Das Risiko einer Infektion in der Einrichtung sollte größtmöglich minimiert werden. Um möglichst viele Freiheitsrechte der Bewohner:innen und Mitarbeitenden aufrecht zu erhalten, müssen Infektionen zeitnah bei Bewohner:innen und Mitarbeitenden identifiziert werden.

b) Angehörigenbesuche stellen für Bewohner:innen eine wesentliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. Es muss ein Ziel der Pflege sein, Bewohner:innen solche Sorge‐Beziehungen
weiterhin zu ermöglichen.

c) Bewohner:innen können in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung ein hohes Schutzniveau ablehnen. Ihnen sind die gewünschten Freiheitsrechte zu gewähren, soweit eine Gefährdung anderer Personen in der Einrichtung nicht wahrscheinlich ist.

d) Die besondere Situation von Menschen mit Demenz erfordert es, sie vor einer Infektion und vor sozialer Isolation oder Deprivation zu schützen. Rechte, wie das Grundrecht auf Teilhabe, sind
auch bei diesen Bewohner:innen nur in begründeten Einzelfällen einzuschränken.

e) Den besonderen Bedürfnissen sterbender Bewohner:innen und ihrer Angehörigen sind nachzukommen. Angesichts der hohen Belastungen der Mitarbeitenden ist es wichtig, auf Unterstützungsangebote der ambulanten Palliativversorgung und ehrenamtlicher ambulanter Hospizdienste zurückzugreifen.

f) Mitarbeitende sollten im Sinne der Resilienzbildung in ihrer fachlichen Kompetenz bestätigt und in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden. Eine psychosoziale Begleitung und Betreuung der
Mitarbeitenden sollten stets gewährleistet sein. Der Schutz der Mitarbeitenden ist uneingeschränkt zu gewährleisten.

Was ist ein Containment Scout?

Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es wichtig, Kontaktpersonen von bestätigten COVID-19-Fällen zu ermitteln und nachzuverfolgen. Für diese personal- und zeitaufwändige Aufgabe ist das Gesundheitsamt vor Ort zuständig. Das Robert Koch-Institut hat im Frühjahr 2020 rund 500 sogenannte Containment Scouts ausgebildet, um das Gesundheitsamt bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Das sind i. d. R. Studierende der Medizin oder anderer Gesundheitswissenschaften, die zunächst durch RKI-Materialien geschult werden, dann vor Ort in den Gesundheitsämtern arbeiten und insbesondere dabei helfen sollen, Kontaktpersonen effektiver nachzuverfolgen. Ihr Einsatzgebiet wurde nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.

Corona außer Kontrolle geraten

Die sind die neuen Regeln, die ab dem 16. Dezember bundesweit gelten:
❗️Ausnahmen im Einzelhandel
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind nach dem Beschluss von Bund und Ländern unter anderem: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
❗️Kontakte werden minimal an Weihnachten gelockert
Für Weihnachten sollen nach dem Beschluss die strengen Regeln für private Kontakte – maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen – gelockert werden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind demnach zulässig: Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehende Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
❗️Kitas und Schulen werden geschlossen oder eingeschränkt betrieben
Neun Monate nach dem ersten Corona-Lockdown an Kitas und Schulen sollen die meisten Einrichtungen nun ebenfalls überall in Deutschland geschlossen oder nur noch eingeschränkt betrieben werden. Merkel und die Ministerpräsidenten vereinbarten, dass Schüler und Kita-Kinder spätestens ab Mittwoch für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben sollen.
❗️Silvester und Neujahr wird still
An Silvester und Neujahr wird in Deutschland angesichts der sich ausbreitenden Corona-Pandemie ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Zudem werde der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.

Corona: Was ist im Umgang mit Demenzpatienten und -patientinnen zu beachten?

? CORONA-WISSEN: Was ist im Umgang mit Demenzpatienten und -patientinnen zu beachten?
Häufig zählen Demenzpatienten und -patientinnen durch ihr höheres Alter zur Risikogruppe. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Hygienemaßnahmen sollten verstärkt beachtet werden.

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