Neue Coronaregeln für Pflegekräfte – 8 Fragen und Antworten

In diesen Tagen treten in allen Bundesländern neue Quarantäne-Regeln in Kraft. Für Pflegekräfte verkürzt sich die Quarantäne (nach Kontakt) und die Isolation (nach Infektion). Was bedeutet das im Detail?

1. Frage: Warum ist eine Änderung der Quarantäne-Regeln notwendig?
Im November 2021 tauchte die neue Coronavirus-Variante Omikron auf, gegen die auch geimpfte und genesene Personen nicht optimal geschützt sind. Mittlerweile nehmen die Omikron-Fälle hierzulande einen einen immer größeren Anteil ein. Der wöchentliche Lagebericht des RKI vom 13. Januar 2022 gibt an, dass in rund 73 Prozent der sequenzierten Proben Omikron nachgewiesen wurde. Der Anteil variiert allerdings stark von Bundesland zu Bundesland: Während er in Bremen 96 Prozent beträgt, liegt er in Thüringen bei 11 Prozent.

Der extreme Omikron-Anstieg macht Experten Sorgen. Zwar scheint Omikron häufiger mild zu verlaufen, trotzdem wird die Virusvariante vermutlich viele Arbeitnehmer durch Quarantäne (nach Kontakt) und Isolation (nach Infektion) außer Gefecht setzen. Um systemrelevante Arbeitsbereiche (auch kritische Infrastruktur genannt) vor einem kritischen Personalausfall zu schützen, haben Bund und Länder am 7. Januar neue Quarantäne-Regeln beschlossen.

2. Frage: Was galt bisher für geimpfte Pflegekräfte?
Bisher mussten sich Pflegekräfte umgehend in Quarantäne begeben und entsprechend testen, wenn sie Symptome entwickelten. Eine Quarantäne wurde auch dann angesetzt, wenn Pflegekräfte engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit einer Virusvariante infiziert war. Bei Kontakt zu einer mit Omikron infizierten Person hat das Robert Koch-Institut bisher ganz allgemein eine 14-tägige Quarantäne empfohlen.

3. Frage: Welche Isolations- und Quarantäneregeln gelten künftig?
Die Zeit der Isolation und Quarantäne verkürzt sich deutlich. Der Bund-Länder-Beschluss erwähnt hier explizit Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wie Pflegekräfte. Für sie gilt künftig: nach Infektion 7-tägige Isolationspflicht mit anschließendem PCR-Test Wichtig: Entlassung aus der Isolationspflicht nur mit negativem PCR-Test beziehungsweise Ct-Wert (Crossing threshold) unter 30 und mindestens 48-stündiger Symptomfreiheit.
nach Kontakt mit infizierter Person 7-tägige Quarantänepflicht mit anschließendem PCR- oder Schnelltest Das gilt für Pflegekräfte mit keiner oder länger als drei Monate zurückliegenden Impfung oder Corona-Infektion.
Ohne Test endet die Isolations- oder Quarantänepflicht nach 10 Tagen.

4. Frage: Was gilt für geimpfte und genesene Pflegekräfte?
Der neue Beschluss sieht vor, dass geimpfte und genesene Kontaktpersonen unter bestimmten Voraussetzungen nicht in Quarantäne müssen. Nämlich dann, wenn sie frisch genesen oder geimpft sind. „Frisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Erkrankung oder die abschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

5. Frage: Was gilt für geboosterte Pflegekräfte?
Geboosterte Pflegekräfte müssen als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.

6. Frage: Wann treten die Änderungen in Kraft?
Einen festen gemeinsamen Startzeitpunkt für die Änderungen gibt es nicht. In dem gemeinsamen Beschluss vom 7. Januar 2022 ist lediglich der Hinweis enthalten, dass „Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Regelungen zeitnah vornehmen”. Bundestag und Bundesrat haben inzwischen zugestimmt. Am Sonnabend (15. Januar 2022) wurde der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In vielen Bundesländern gilt die neue Regel bereits – etwa in Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern. In Brandenburg gilt sie ab Montag (17. Januar). Allerdings gibt es Bundesländer, die eigene Verordnungen mit den neuen Regelungen umsetzen müssen. Dass das manchmal schneller geht, als gedacht, zeigt der Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Der Kreis setzt die Regelungen in Absprache mit dem Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereits kurz nach dem Bekanntwerden um. Möglich machen das die sogenannten Einzelfallentscheidungen, die auch anderenorts zur Anwendung kommen könnten

7. Frage: Gibt es Kritik an den Änderungen für Pflegekräfte?
Die meisten Mitarbeiter im Gesundheitswesen halten die neuen Regelungen für sinnvoll. Das Freitesten von Kontaktpersonen nach sieben Tagen begrüßen auch viele Experten wie der Immunologe Carsten Watzl. Doch es gibt auch kritische Stimmen. Sie stellen nicht das Vorgehen insgesamt infrage, sondern machen sich Sorgen, dass die verkürzte Quarantäne zur Sicherstellung der Versorgung möglicherweise zu einem Infektionsrisiko werden könnte. Dann nämlich, wenn nicht genügend Testkapazitäten für die erforderlichen PCR-Tests zur Verfügung stehen.

8. Frage: Wie gehen andere Länder mit der Quarantäne um?
In anderen Ländern wird ebenfalls gelockert. Spanien, Großbritannien und die USA begegnen der Pandemie mit angepassten Isolations- und Quarantäne-Regelungen. In Frankreich werden Infizierte jetzt nach 7 Tagen aus der Isolation entlassen. Kontaktpersonen unterstehen dort keiner Quarantäne mehr, sofern sie vollständig geimpft oder genesen sind. Weitere Voraussetzung ist wiederholtes Testen.

Wenn Raucherpausen zum Ärgernis werden

Rauchen während der Arbeit – ein täglicher Streitpunkt in Pflegeheim und Klinik: Nichtraucher beschweren sich über Raucherpausen, Raucher fordern mehr Verständnis.

Rauchen ist grundsätzlich Privatsache und wird nicht anders behandelt als das Einkaufen während der Arbeitszeit. Es gibt somit keinen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit während der Arbeitszeit Rauchen zu können.

Die gängige Praxis, dass Arbeitnehmer zum Rauchen gehen – außerhalb von Pausen und in der Arbeitszeit – muss der Arbeitgeber nicht dulden. Er kann verlangen, dass Raucher die Arbeitszeit unterbrechen, also „ausstempeln“, und die Arbeitszeit nachholen.

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden einen Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es sogar 45 Minuten. Dieser Zeitraum kann (auch) für eine Raucherpause genutzt werden. Der Arbeitgeber muss nicht dulden, dass ein Mitarbeiter darüber hinaus seinen Arbeitsplatz verlässt und rauchen geht. Nicht selten gibt es mit Blick auf die diversen – wenn auch kurzen –  Raucherpausen der rauchenden Mitarbeiter erhebliche Unzufriedenheit unter den Nichtrauchern der Belegschaft, an denen während dieser zusätzlichen Pausenzeiten die Arbeit hängen bleibt. Dies umso mehr, wenn die zusätzlichen Raucherpausen nicht einmal nachgearbeitet werden müssen. Deshalb: Klare Regelungen zum Thema Raucherpausen sorgen für zufriedene Arbeitnehmer und vermeiden Folgeprobleme.

Das Rauchen grundsätzlich nur in der regulären Pause zu erlauben, ist meist wenig sinnvoll. Man darf nicht vergessen, dass das Rauchen in der Regel eine Sucht ist. Den Rauchern das Rauchen zu verbieten, kann zu Unkonzentriertheit und einem spürbaren Leistungsabfall führen. Besser ist hier eine klare Regelung. Wenn es im Betrieb keine Stechuhren gibt, um die Raucherzeiten zu erfassen, bietet sich etwa ein Software-Tool auf dem Rechner an, das das Ein- und Ausloggen ermöglicht.

Sind Pflegekräfte also die neuen Top-Verdiener?

Das auf keinen Fall. Denn das vom Statistischen Bundesamt errechnete Bruttogehalt berücksichtigt die Zulagen für Schichtdienst und Sonn- und Feiertagsarbeit (nur die Sonderzulagen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind nicht mitgerechnet). Die Zulangen variieren in der Regel zwischen 200 und 400 Euro. Der Vorsprung beim Gehalt besteht in vielen Fällen also nur, weil Pflegekräfte auch zu sehr ungewöhnlichen Zeiten wie Weihnachten und Sonnabendnacht arbeiten. Zwar gibt es auch in einigen anderen Branchen Schichtarbeit. Doch nirgends ist sie so verbreitet wie im Pflegeberuf.