Styling als Pflegefachkraft am Arbeitsplatz: Wie auffällig darf es sein

Wie auffällig darf es sein und wie sind die sechs der beliebtesten Stylings zu beurteilen?

1. Tattoos
In vielen Branchen sind Tätowierungen ein Tabu. In der Pflege nicht. Hier sind sie sogar sehr verbreitet. Manche Kliniken werben als Arbeitgeber sogar mit Plakaten oder Videos, die (junge) Pflegefachkräfte mit tätowierten Unterarmen zeigen. Tattoos, die kleiner sind oder die man mit Dienstkleidung verdecken kann, gelten als akzeptabel. Nicht so gerne gesehen sind größere Tattoos an sichtbaren, nicht abdeckbaren Partien des Körpers.
Als unangemessen gelten Tätowierungen im Gesicht. Aus Respekt vor ihren hochbetagten Bewohnern oder Patienten verbieten Einrichtungen sichtbare Totenkopf-Tätowierungen. Strafrechtsrelevante Tattoos, die beispielsweise verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz zeigen, sind verboten.
Wer eine leitende Position anstrebt, kann mit Tattoos schlechtere Karten haben: Für manchen Arbeitgeber strahlen sie nicht die Seriosität aus, die sie von einer Führungskraft erwarten.

2. Piercings
Kleinere Piercings (Ohr-/Nasenstecker) gelten als unproblematisch. Größere Piercings erhöhen die Gefahr, sich selbst oder andere zu verletzen – erst recht Piercings mit Kanten oder Spitzen. Sie können auch deshalb eine Eigengefährdung darstellen, da diese von Patienten abgerissen werden könnten.

3. Fingernägel
Lange natürliche beziehungsweise künstlich verlängerte Fingernägel stehen einer regelmäßig nötigen Händedesinfektion in professioneller Qualität im Wege. Hinzu kommt: Sie können die Behandlungshandschuhe perforieren und ihnen ihre Schutzwirkung nehmen.

4. Lange Haare, exponierte Schmuckstücke und Accessoires
Halsketten, Ohrringe mit großem Durchmesser (Kreolen), lange Haare, aber auch Schals können die Eigengefährdung von Pflegekräften erhöhen: Es besteht das Risiko, dass verwirrte oder an Demenz erkrankte Patienten sie ergreifen und schlimmstenfalls ab- oder herausreißen.

5. Lippenstift, grelle Schminke, aufreizendes Äußeres
Beim manchen Einrichtungen sind Lippenstift und Schminke kein Thema. Es gibt aber auch solche bei denen auffällige Kosmetik im Dienst gemäß Betriebsvereinbarung nicht erlaubt ist. Da man mit alten, oft verwirrten und nicht immer zurechnungsfähigen Menschen zu tun hat, kann Schminke oder zu freizügige Kleidung als provokant empfunden werden. Geschlossenheit der Kleidung und Verzicht auf aufreizendes Äußeres können einen sachlicheren Umgang erleichtern und möglichen Übergriffen vorbeugen.

6. Kaugummi kauen
Das Kaugummi im Mund ist kein Styling im eigentlichen Sinne. Es beeinflusst aber die äußere Erscheinung (vermittelt einen Eindruck) und ist deshalb immer wieder Auslöser für kleine Auseinandersetzungen. Es gilt im Kontakt mit Patienten oder Bewohnern vielfach als nicht angebracht. In den Pausen ist es allerdings kein Problem.